Keine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Rudi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab. Für beide Übertragungswege ist eine ind…“) |
Admin (Diskussion | Beiträge) (cat.) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab. Für beide Übertragungswege ist eine individuelle Abrechnung möglich, ein genereller Gebühreneinzug ist daher nicht nötig. | Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab. Für beide Übertragungswege ist eine individuelle Abrechnung möglich, ein genereller Gebühreneinzug ist daher nicht nötig. | ||
[[Category:38. JuliA-Landeskongress]] | |||
[[Category:Digitales und Technik]] | |||
[[Category:Steuern und Finanzen]] |
Aktuelle Version vom 29. April 2020, 10:23 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab. Für beide Übertragungswege ist eine individuelle Abrechnung möglich, ein genereller Gebühreneinzug ist daher nicht nötig.