Keine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer (38. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2015, 05:30 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen lehnt die Gebührenerhebung der GEZ auf internetfähige Computer und Funktelefone ab. Für beide Übertragungswege ist eine individuelle Abrechnung möglich, ein genereller Gebühreneinzug ist daher nicht nötig.