Konsequenzen statt Aussitzen, gegen staatliche Schnüffelei (50. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 17. Februar 2015, 04:34 Uhr von Rudi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die JuliA Sachsen verurteilt die Benutzung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ auch bekannt als heimliche Onlinedurchsuchung/Bundestrojane…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Die JuliA Sachsen verurteilt die Benutzung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ auch bekannt als heimliche Onlinedurchsuchung/Bundestrojaner), durch das Bundeskriminalamt, der Landeskriminalämter und des Verfassungsschutzes, als Angriff auf die Privatsphäre und Persönlichkeitsentfaltung der Bürger, auf's Schärfste.

Die technische Analyse der bisher bekannt gewordenen benutzten Überwachungswerkzeuge zeigt, dass weit abseits jeglicher Grenzen von Verfassung und Verhältnismäßigkeit und gar einfachsten sicherheitstechnischen Mindestanforderungen agiert wurde.

Die bewusste, von vornherein geplante systematische Übertretung der Grenzen des am 27. Februar 2008 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Urteils, über "... das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.", zeugt von der Unfähigkeit der staatlichen Institutionen, die empfindlichen Grenzen der ihr anvertrauten Ermittlungsmöglichkeiten konsequent einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig ob die strengen, konzeptionell kaum trennbaren Grenzen bei der Quellen-TKÜ, in der Praxis je eingehalten werden können. Der Bereich Kommunikation mit anderen Personen über das Internet und der digitalen Persönlichkeitsentfaltung, also dem "Kernbereich privater Lebensgestaltung", verwischt in Zeiten immer neuer Kommunikations- und Ausdrucksmöglichkeiten zusehends. Hier scheint es fragwürdig, in wie weit Ermittler, sich selbst bei der Auswertung der Daten regulieren würden, besonders bei technisch bedingten zwangsweise vollständigen Zugriff auf die betroffenen Systeme der Überwachten. Folgen wären z.B. der Missbrauch für einen großen Lauschangriff durch Nutzung der oft serienmäßig eingebauten Mikrofone und Kameras.

Durch die von vornherein eingebaute Möglichkeit weitere Daten und Programme ferngesteuert auf die Computersysteme des Bürgers zu laden und auszuführen, ergibt sich obendrein die Problematik, dass Ermittler jederzeit weitere noch tiefergehende Spionagesoftware benutzen, als auch belastendes Material zum Verdächtigen selbst hochladen, danach könnten die Spuren der staatlichen Kontrollsoftware, durch Selbstlöschung vernichtet werden. Durch dilettantische Sicherheitsvorkehrungen der Überwachungssoftware ergibt sich außerdem die Möglichkeit das weitere Akteure, ebenfalls die Steuerung des Verdächtigencomputers übernehmen. Ein Verstoß gegen jeglichen forensischen Grundsatz als auch der explizit vom BVerfG festgelegten "Integrität informationstechnischer Systeme".

Deshalb fordern wir die Justizministerin des Bundes, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf, es nicht bei puren Transparenz- und Ausbesserungsforderungen zu belassen, sondern aktiv dafür einzutreten, davon Abstand zu nehmen, die durch das BVerfG aufgezeigten Grenzen durch Gesetze auszureizen.

Desweiteren fordern wir die sächsische Landesregierung auf, im Land Sachsen auf die Quellen-TKÜ zu verzichten, als auch bisher benutzte Instrumente, wie die Funkzellenauswertung (FZA), kritisch zu hinterfragen und zur Not personelle Konsequenzen zu ziehen. In der Vergangenheit zeigte sich zu oft, dass selbst der Richtervorbehalt vor diesen Maßnahmen zu oft und zu pauschal erteilt wurde, verbunden mit der präkeren Tatsache, dass eben jenen Richtern jegliches Werkzeug fehlte, die praktische Einhaltung der Auflagen nachvollziehbar zu kontrollieren.