Lehrereinstellung (24. JuliA-Landeskongress)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.