Lehrereinstellung (24. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erla…“)
 
(cat.)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.
[[Category:24. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Bildung]]
[[Category:Inneres]]

Aktuelle Version vom 30. April 2020, 12:53 Uhr

Als Zwischenschritt auf dem Weg zur weitgehenden finanziellen und personellen Autonomie von Schulen soll es den Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen erlaubt sein, 50 % ihrer Einstellungen selbst vorzunehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorzunehmen.