Liberalisierung des Taxiwesens (55. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxi- Wesens in Deutschland aus:  
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxiwesens in Deutschland aus:  
# Die Abschaffung des s.g. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.  
* Die Abschaffung des sog. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.  
# Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“.  
* Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“. Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
# Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
* Die Liberalisierung der Regulierungen für „Mietwagen mit Fahrer“, um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.
# Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.


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Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 19:42 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxiwesens in Deutschland aus:

  • Die Abschaffung des sog. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.
  • Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“. Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
  • Die Liberalisierung der Regulierungen für „Mietwagen mit Fahrer“, um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.