Liberalisierung des Taxiwesens (55. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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# Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
# Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
# Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.
# Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.
[[Category:55. JuliA-Landeskongress]]

Version vom 22. Juni 2015, 08:09 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxi- Wesens in Deutschland aus:

  1. Die Abschaffung des s.g. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.
  2. Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“.
  3. Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
  4. Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.