Liberalisierung des Taxiwesens (55. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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# Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen. | # Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen. | ||
[[Category:55. JuliA-Landeskongress]] |
Version vom 22. Juni 2015, 08:09 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxi- Wesens in Deutschland aus:
- Die Abschaffung des s.g. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.
- Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“.
- Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
- Die Liberalisierung der Regulierungen für "Mietwagen mit Fahrer" um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.