Liberalisierung des Taxiwesens (55. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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* Die Abschaffung des sog. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt. | |||
* Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“. Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen. | |||
* Die Liberalisierung der Regulierungen für „Mietwagen mit Fahrer“, um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen. | |||
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 19:42 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine umfangreiche Liberalisierung des Taxiwesens in Deutschland aus:
- Die Abschaffung des sog. Pflichtfahrgebietes, das in der Regel dem Territorium einer Gemeinde entspricht und in dem die Gemeindeverwaltung durch Taxiordnung Beförderungsbedingungen und -entgelte festlegt.
- Die Freigabe anderer Außenfarben als „hellelfenbein“. Bis zur Liberalisierung der Außenfarben durch den Bund ist seitens des Landes Sachsen von der in § 43 PBefG festgeschriebenen Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen.
- Die Liberalisierung der Regulierungen für „Mietwagen mit Fahrer“, um die Etablierung innovativer Personenbeförderungskonzepte auf dem deutschen Markt zu ermöglichen.