Medialen Jugendschutz neugestalten (70.JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert grundlegende Veränderungen im medialen Jugendschutz in Deutschland, bei der Indizierung von Medien und die Abschaffung der Listen C und D nach §18 des Jugendschutzgesetzes.

Jugendschutz statt Entmündigung volljähriger Bürger

Jugendschutz liegt auch im Aufgabenbereich des Staates. Dennoch darf diese Verantwortung nicht dazu dienen, volljährige Bürger zu bevormunden. Daher soll keine Indizierung mehr ohne Beschlagnahmung erfolgen. Somit wäre der Ju- gendschutz gewährleistet, ohne das volljährigen Bürgern diese Titel vorenthalten würden.

Darüber hinaus sollen aus Gründen der Transparenz, die Listen C und D nach §18 des JuSchG, abgeschafft werden. Die darin enthaltenen Titel sollen in die Listen A, bzw. B, eingegliedert werden. Bei der Übertragung der Listen muss hierbei jedoch geprüft werden inwiefern, insbesondere in Bezug auf beschlagnahmte Titel, eine Änderung in der Auflistung der Titel erfolgen muss, um in sich selbst keine Verbreitung zu verursachen.

Eine wirkliche Selbstkontrolle im Jugendschutz

Zukünftig sollen für die Siegelentscheidungen der USK-Gremien Vertreter der Wirtschaft nicht mehr kategorisch ausgeschlossen werden. Dies ist bereits Stan- dard im Filmäquivalent FSK und würde schlussendlich auch die schaffenden Be- reiche im Videospielbereich in die Verantwortung nehmen.

Daher soll der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dahingehend verän- dert werden, dass die jeweils zuständige Landesjugendbehörde dazu verpflichtet wird, den Schaffern der Werke auch die Möglichkeit zu geben, über die Alterseinstufung ihrer Produkte final mitzuentscheiden.