Mitgliedsbeiträge in Bitcoin bezahlen (55. Landeskongess): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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[[Category:55. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:55. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Digitales und Technik]]
[[Category:Grundsätzliches, Liberales und Innerverbandliches]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2020, 12:52 Uhr

Der Landeskongress beauftragt den Landesvorstand bis zum nächsten Landeskongress mit der Überprüfung der Eignung von digitalen Währungen zur Begleichung der Mitgliedsbeiträge. Der Landesvorstand mag bei bestehender Eignung ein Konzept für die konkrete Umsetzung vorlegen.