Modernisierung des GRW-Unterrichts an Gymnasien (51. JuliA-Landeskomgress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen sieht es für nötig an, den Lehrplan im Fach Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft zu überarbeiten. Das Fach sollte bereits ab der 8. Klasse unterrichtet werden, um den Unterricht inhaltsreicher ausgestalten zu können.

Beim Betrachten des Lehrplans für das Bundesland Sachsen sind deutlich Lücken zu erkennen. So sollten beispielsweise die Wahlpflichtbereiche 1 (Unternehmen und Entscheidung)und 4 (Verwaltungsverfahren und Dienstleistungen) in Klasse 10 unbedingt als Pflichtlernbereiche eingestuft werden. In Lernbereich 2 in der 9. Klasse ist zudem eine Methodenlehre zum Lesen von Gesetzestexten und zur Problematik von Verträgen, sowie deren Auswirkungen, einzufügen, um die Schüler in dieser Hinsicht auf spätere Konfrontationen mit dieser Thematik vertraut zu machen.

Außerdem ist es in der heutigen Zeit aufgrund des großen Zusammenhangs zwischen Wirtschaft und Börse notwendig den Schülern einen Überblick über diesen Sachverhalt zu geben. Dieser Überblick über die Börse, deren Funktion und Wirkungsweise sollte mit mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Lernbereich 1 in Klasse 10 eingefügt werden.