Obligatorischer Verkehrssicherheitstest für Autofahrer ab 70 Jahren (47. Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden, sich aller drei Jahre wiederholenden Verkehrssicherheitstests für Autofahrer ab dem 70. Lebensjahr. Dazu fordern wir die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden, sich aller drei Jahre wiederholenden Verkehrssicherheitstests für Autofahrer ab dem siebzigsten Lebensjahr. Dazu fordern wir die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:


''Einführung von §2d StVG''
: Inhaber einer Fahrerlaubnis, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich alle fünf Jahre einem Verkehrssicherheitstest bei einer nach dem Fahrlehrergesetz zur Ausbildung nach §2 Absatz 2 Nummer 4 befähigten Stelle zu unterziehen.


Einführung von §2d StVG
''Einführung von §24d StVG''
 
:(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen §2d im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und sich nicht nach Ablauf einer Frist von spätestens einem Jahr seit Entstehung der Verpflichtung einem Verkehrssicherheitstest unterzogen hat.  
 
:(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht.  
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich alle fünf Jahre einem Verkehrssicherheitstest bei einer nach dem Fahrlehrergesetz zur Ausbildung nach §2 Absatz 2 Nummer 4 befähigten Stelle zu unterziehen.??
:(3) Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro zu ahnden.
 
 
Einführung von §24d StVG
 
 
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen §2d im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und sich nicht nach Ablauf einer Frist von spätestens einem Jahr seit Entstehung der Verpflichtung einem Verkehrssicherheitstest unterzogen hat.? (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht. (3) Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro zu ahnden.
 


Straßenverkehrsrechtliche Verfahrens-, Ausführungs- und Organisationsvorschriften sind entsprechend zu ändern.
Straßenverkehrsrechtliche Verfahrens-, Ausführungs- und Organisationsvorschriften sind entsprechend zu ändern.


[[Category:47. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:47. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Verkehrssicherheit]]
[[Category:Verkehr]]

Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 18:57 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung eines verpflichtenden, sich aller drei Jahre wiederholenden Verkehrssicherheitstests für Autofahrer ab dem siebzigsten Lebensjahr. Dazu fordern wir die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Einführung von §2d StVG

Inhaber einer Fahrerlaubnis, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, sich alle fünf Jahre einem Verkehrssicherheitstest bei einer nach dem Fahrlehrergesetz zur Ausbildung nach §2 Absatz 2 Nummer 4 befähigten Stelle zu unterziehen.

Einführung von §24d StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen §2d im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und sich nicht nach Ablauf einer Frist von spätestens einem Jahr seit Entstehung der Verpflichtung einem Verkehrssicherheitstest unterzogen hat.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro zu ahnden.

Straßenverkehrsrechtliche Verfahrens-, Ausführungs- und Organisationsvorschriften sind entsprechend zu ändern.