Reform bei der Ausstellung der staatlichen Anerkennung in der Altenpflege (52. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, eine vorläufige Berufserlaubnis mit dem Zeugnis auszustellen, die es den Altenpflegerinnen und Altenpflegern erlaubt in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Diese vorläufige Berufserlaubnis soll vom Kommunalen Sozialverband (KSV) Sachsen ausgestellt werden. Alle Auszubildenden reichen dafür alle notwenigen Unterlagen, außer dem Zeugnis ein. Der KSV gibt eine vorläufige Berufserlaubnis aus, die in Kombination mit dem Zeugnis bei der Bewerbung um ein Arbeitsverhältnis vorgelegt werden muss. Ab der Ausgabe des Zeugnisses und der vorläufigen Berufserlaubnis muss innerhalb eines halben Jahres für die staatliche Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegerin bzw. Altenpfleger das Zeugnis beim KSV Sachsen in Leipzig eingereicht werden, damit das offizielle Dokument ausgestellt werden kann. Dieses muss bis spätestens zum Ablauf der Frist von 6 Monaten beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Damit wäre die vorläufige Berufserlaubnis wirkungslos.