Richterliche Sondervoten in Deutschland zulassen (49. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung von richterlichen Sondervoten seitens der Berufsrichter (dissenting opinion und concurring opinion) im deutschen Gerichtsverfassungsrecht. Dies hat mit der Bekanntgabe des Stimmergebnisses im Richterkollegium einherzugehen. § 43 DRiG ist entsprechend zu ändern, die Prozessordnungen sind anzupassen. | Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung von richterlichen Sondervoten seitens der Berufsrichter (dissenting opinion und concurring opinion) im deutschen Gerichtsverfassungsrecht. Dies hat mit der Bekanntgabe des Stimmergebnisses im Richterkollegium einherzugehen. § 43 DRiG ist entsprechend zu ändern, die Prozessordnungen sind anzupassen. | ||
[[Category:49. JuliA-Landeskongress]] |
Version vom 22. Juni 2015, 09:03 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Einführung von richterlichen Sondervoten seitens der Berufsrichter (dissenting opinion und concurring opinion) im deutschen Gerichtsverfassungsrecht. Dies hat mit der Bekanntgabe des Stimmergebnisses im Richterkollegium einherzugehen. § 43 DRiG ist entsprechend zu ändern, die Prozessordnungen sind anzupassen.