Sch(l)uss mit tödlichen Überraschungen – „Drug Checking“ ermöglichen! (Landesvorstand 2018/2019)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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1. Präambel

Beim Konsum illegaler Drogen kommt es auch heutzutage noch häufig zu Unfällen, oftmals mit tödlichem Ausgang. Viele dieser Unfälle sind auf Überdosierungen und Verunreinigungen der konsumierten Substanzen zurückzuführen. Diese Vorkommnisse sind auch auf die Un-kenntnis der Konsumenten, bezüglich der Zusammensetzung, der Reinheit etc. der konsumier-ten Drogen zurückzuführen. Für Konsumenten, speziell für die suchtkranken unter ihnen, ist es nahezu unmöglich, an verlässliche Informationen über die, auf einem illegalen und illegali-sierten Markt, angebotenen und erworbenen Substanzen zu gelangen.

Die Jungliberale Aktion Sachsen sieht in der Politik der absoluten Prohibition kein geeignetes Mittel, diesem tödlichen Problem Herr zu werden – Die JuliA Sachsen unterstützt daher „Sa-fer Use“-Strategien ausdrücklich.

2. „Drug Checking“ legalisieren – Ein Betrag zum Schutz von Menschenleben

Im sogenannten „Drug Checking“ erkennen die Sächsischen Jungliberalen einen Ansatz mit Potential, die Anzahl tödlicher Unfälle zu minimieren. Wir fordern daher, die Legalisierung sog. „Drug Checking Labs“, in welchen Konsumenten anonym die Identität, Reinheit und Konzentration von Drogen testen lassen können.

3. „Drug Checking“ sinnvoll umsetzen – Eine Konzeptskizze

Um das Leben schützende Potential des „Drug Checking“ ausschöpfen zu können, ist ein durchdachtes Konzept zu entwickeln. Für die Jungliberalen ist die Beachtung folgender Punk-te bei der Entwicklung eines sinnvollen Programms unerlässlich:

i. Konsumenten muss es möglich sein, ihre Substanzen anonym in einem „Drug Checking Lab“ testen lassen zu können. Die Mitarbeiter der Labore müssen einer Schweigepflicht unterliegen.

ii. Ein „Drug Checking Lab“ muss, damit es den Betrieb aufnehmen kann, lizensiert werden. Eine nötige Lizenz kann durch das Gesundheitsamt erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung dieser Lizenz ist die Erfüllung folgender Kriterien:

a) Die Anonymität ist sicherzustellen. b) Es muss über Art, Anzahl und Reinheit der Drogen Buch geführt werden. c) Der Betreiber muss zusätzlich zu den Laboruntersuchungen auch Aufklärungs- und Suchtberatung durch geeignet qualifiziertes Personal anbieten.

iii. Die Betreiber der Labore dürfen für den Besitz der Proben nicht strafrechtlich verfolgt werden.

iv. Wir fordern die sächsische Landesregierung dazu auf, die im §10a Abs. II und III BtMG geregelten Rechtsmöglichkeiten zur Schaffung sog. Offener Drogenkonsumräume, in de-nen die Strafverfolgung des Besitzes der gegen das BtMG verstoßenden Betäubungsmit-tel nicht durchgeführt wird, insbesondere in Bezug auf Drug Checking Labs, voll auszu-schöpfen. Die Speicherung von Daten zur untersuchten Substanz soll nur zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken erlaubt sein.

v. Für die Finanzierung des Betriebs von „Drug Checking Labs“ sollen keine Steuergelder verwendet werden.

vi. Dieser Beschluss umfasst insbesondere auch mobile Konzepte des „Drug Checkings“ wie den Drogenbus (siehe Beschluss ‚Im 21. Jahrhundert ankommen. – Für eine neue Dro-genpolitik‘ vom 62. JuliA-Landeskongress).