Schulzeitungen (24. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Die generelle Zensur von Schulzeitungen in Sachsen durch die Schuldirektion ist aufzuheben. Eine Schulzeitungskommission, die sich paritätisch aus Lehrern und Schülern zusammensetzt, soll stattdessen inhaltliche Beschwerden klären und wenn nötig Auflagen erteilen. | Die generelle Zensur von Schulzeitungen in Sachsen durch die Schuldirektion ist aufzuheben. Eine Schulzeitungskommission, die sich paritätisch aus Lehrern und Schülern zusammensetzt, soll stattdessen inhaltliche Beschwerden klären und wenn nötig Auflagen erteilen. | ||
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Version vom 22. Juni 2015, 07:38 Uhr
Die generelle Zensur von Schulzeitungen in Sachsen durch die Schuldirektion ist aufzuheben. Eine Schulzeitungskommission, die sich paritätisch aus Lehrern und Schülern zusammensetzt, soll stattdessen inhaltliche Beschwerden klären und wenn nötig Auflagen erteilen.