Soziale Dienste auf’s Zeugnis (52. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Um eine Tätigkeit in dieser Zeile vermerken lassen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler die aktive, regelmäßige Teilnahme an dieser gemeinnützigen Tätigkeit ihrem Klassenleiter bzw. Tutor nachweisen.
Um eine Tätigkeit in dieser Zeile vermerken lassen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler die aktive, regelmäßige Teilnahme an dieser gemeinnützigen Tätigkeit ihrem Klassenleiter bzw. Tutor nachweisen.
[[Category:52. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Bildung]]

Aktuelle Version vom 29. April 2020, 12:51 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen unterstützt ausdrücklich freiwillige soziale Dienste.

In diesem Zusammenhang bitten wir das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport um eine zusätzliche Zeile speziell für Soziale Dienste in Halbjahres- und Jahreszeugnissen in Gymnasium und Mittelschule/Oberschule.

Um eine Tätigkeit in dieser Zeile vermerken lassen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler die aktive, regelmäßige Teilnahme an dieser gemeinnützigen Tätigkeit ihrem Klassenleiter bzw. Tutor nachweisen.