Staatsregierung muss dem Landtag in der Krise Rechenschaft ablegen (69. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 25: Zeile 25:
   vorbereitet zu sein, insbesondere
   vorbereitet zu sein, insbesondere


  ◦ wie und in welchem Ausmaß die Kontaktnachverfolgungskapazitäten
    der Gesundheitsämter ausgebaut wurden und
  ◦ welche Szenarien für den weiteren Verlauf der Pandemie betrachtet
    wurden sowie welche Pläne darauf aufbauend entwickelt wurden;
  auf welcher Entscheidungsgrundlage die Anpassungen der Sächsischen
  Corona-Schutz-Verordnung und anderer Verordnungen und Verfügungen im
  Zusammenhang mit Corona-Pandemie geschehen, insbesondere
  ◦ welche Informationen die Staatsregierung über die häufigsten
    Ansteckungsorte hat bzw. was sie unternimmt, um diese Daten zu
    erheben;
  welche weiteren Maßnahmen von der Staatsregierung in Betracht gezogen
  werden, für den Fall, dass die zuletzt getroffenen Maßnahmen nicht
  ausreichen, um das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle zu
  bekommen;
  auf welcher Datengrundlage die Einstufung von Landkreisen als
  Risikogebiet geschieht, insbesondere unter dem Aspekt, dass die von den
  Landratsämtern öffentlich bekannt gegebenen Infektionszahlen in den
  letzten Tagen mehrfach von denen durch die Staatsregierung
  veröffentlichten Zahlen abgewichen sind;
  nach welchen Kriterien entschieden wird, wer auf eine Infektion mit
  SARS-CoV-2 getestet wird bzw. wer die Möglichkeit dazu bekommt;
  welche Maßnahmen (z.B. Grenzkontrollen) an der deutsch-tschechischen
  Grenze ergriffen wurden, um Einschleppungen aus der Tschechischen
  Republik zu vermeiden bzw. warum diese Maßnahmen nicht ergriffen
  wurden, obwohl in unserem direkten Nachbarland eine der höchsten
  Ansteckungsraten in ganz Europa gezählt wurde;
  wie Menschen mit berufsbedingt großer Zahl an Sozialkontakten, wie etwa
  Lehrer oder Pflegepersonal, davor geschützt werden, sich und andere zu
  infizieren;
  unter welchen Umständen erneute Schulschließungen in Betracht kommen
  und was getan wird, damit dies nicht notwendig wird;
  welche Maßnahmen getroffen wurden, um die Schulen in die Lage zu
  versetzen, auch bei ggf. notwendigen Schulschließungen einen adäquaten
  Unterricht, z.B. in Form von Online-Formaten, sicherzustellen;
  wie Schülerinnen und Schüler geschützt werden, die einer Risikogruppe
  angehören und der Schulpflicht unterliegen, und ob angesichts wiederholter
  Ausbrüche an sächsischen Schulen eine temporäre Aussetzung der
  Schulpflicht in Betracht gezogen wird.


Darüber hinaus muss der sächsische Landtag in allen Entscheidungen weiter als
Darüber hinaus muss der sächsische Landtag in allen Entscheidungen weiter als

Version vom 20. Dezember 2020, 16:04 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen beobachtet die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen mit großer Sorge. Sachsen hat inzwischen die mit Abstand höchste 7-Tage-Inzidenz aller ostdeutschen Flächenländer. Ein weiteren Anstieg der Infektionszahlen und der damit zwangsläufig verbundenen Hospitalisierungen und Todesfälle gefährdet nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung in Sachsen, sondern auch die ohnehin schon stark angeschlagene sächsische Wirtschaft.

Wir haben große Zweifel daran, dass das derzeitige Krisenmanagement der sächsischen Staatsregierung geeignet ist, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zurückzugewinnen. Statt durchdachten und transparent begründeten Maßnahmen, beobachten wir Chaos bei der Meldung der Infektionszahlen infolge einer beginnende Überlastung der Gesundheitsämter und offensichtlichen Aktionismus mit Beherbergungsverboten oder Sperrstunden. Derartige Maßnahmen, die offenkundig ungeeignet und damit auch rechtlich fragwürdig sind, treffen in der Bevölkerung auf wenig Verständnis und beschädigen dadurch auch das Vertrauen in die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie insgesamt.

Wir fordern den Ministerpräsidenten daher auf, unverzüglich dem Landtag gegenüber in einer Regierungserklärung darzulegen,

 welche Maßnahmen die sächsische Staatsregierung über den Sommer
 getroffen hat, um auf einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen
 vorbereitet zu sein, insbesondere


Darüber hinaus muss der sächsische Landtag in allen Entscheidungen weiter als bisher eingebunden werden. Das Reagieren auf die Pandemie durch in nicht-öffentlichen Sitzungen erarbeiteten Verordnungen und Allgemeinverfügungen hat sich als Fehler erwiesen und erodiert unsere Grundrechte und gewaltenteilige politische Willensbildung. Zur Bekämpfung der Pandemie sind staatliche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen in manchen Punkten erforderlich. Diese müssen aber immer notwendig, geeignet, verhältnismäßig und ausreichend parlamentarisch legitimiert sein. Deswegen fordern wir, dass die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung durch ein Sächsisches Corona-Schutz-Gesetz (entsprechend Art. 80 Abs. 4 GG) ersetzt wird, in welchem der Landtag konkretisiert, welche Maßnahmen die Staatsregierung zur Bekämpfung der Pandemie verordnen kann.