Staatsregierung muss dem Landtag in der Krise Rechenschaft ablegen (69. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen beobachtet die Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens im Freistaat Sachsen mit großer Sorge. Sachsen hat inzwischen die mit Abstand höchste 7-Tage-Inzidenz aller ostdeutschen Flächenländer. Ein weiteren Anstieg der Infektionszahlen und der damit zwangsläufig verbundenen Hospitalisierungen und Todesfälle gefährdet nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung in Sachsen, sondern auch die ohnehin schon stark angeschlagene sächsische Wirtschaft.

Wir haben große Zweifel daran, dass das derzeitige Krisenmanagement der sächsischen Staatsregierung geeignet ist, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zurückzugewinnen. Statt durchdachten und transparent begründeten Maßnahmen, beobachten wir Chaos bei der Meldung der Infektionszahlen infolge einer beginnende Überlastung der Gesundheitsämter und offensichtlichen Aktionismus mit Beherbergungsverboten oder Sperrstunden. Derartige Maßnahmen, die offenkundig ungeeignet und damit auch rechtlich fragwürdig sind, treffen in der Bevölkerung auf wenig Verständnis und beschädigen dadurch auch das Vertrauen in die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie insgesamt.

Wir fordern den Ministerpräsidenten daher auf, unverzüglich dem Landtag gegenüber in einer Regierungserklärung darzulegen,


Darüber hinaus muss der sächsische Landtag in allen Entscheidungen weiter als bisher eingebunden werden. Das Reagieren auf die Pandemie durch in nicht-öffentlichen Sitzungen erarbeiteten Verordnungen und Allgemeinverfügungen hat sich als Fehler erwiesen und erodiert unsere Grundrechte und gewaltenteilige politische Willensbildung. Zur Bekämpfung der Pandemie sind staatliche Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen in manchen Punkten erforderlich. Diese müssen aber immer notwendig, geeignet, verhältnismäßig und ausreichend parlamentarisch legitimiert sein. Deswegen fordern wir, dass die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung durch ein Sächsisches Corona-Schutz-Gesetz (entsprechend Art. 80 Abs. 4 GG) ersetzt wird, in welchem der Landtag konkretisiert, welche Maßnahmen die Staatsregierung zur Bekämpfung der Pandemie verordnen kann.