Teilzeitparlament: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Der Sächsische Landtag soll mittelfristig vom Vollzeit- in ein Teilzeitparlament umgewandelt werden, in dem in erster Linie strategische Entscheidungen getroffen werden. Die detaillierte Umsetzung der politischen Vorgaben ist Aufgabe der Landesverwaltung.
Der Sächsische Landtag soll mittelfristig vom Vollzeit- in ein Teilzeitparlament umgewandelt werden, in dem in erster Linie strategische Entscheidungen getroffen werden. Die detaillierte Umsetzung der politischen Vorgaben ist Aufgabe der Landesverwaltung.
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'''Anmerkung:'''
Dieser Beschluss ist obsolet, da im Rahmen der Debatte zu Beschluss [[Effizient wie ein Geberland - Landtag verkleinern ab 2014 (51. JuliA-Landeskongress)|Effizient wie ein Geberland - Landtag verkleinern ab 2014]] ein entsprechender Änderungsantrag, der diese Parlamentsform forderte, vom Landeskongress abgelehnt wurde.
[[Category:Landesvorstand (bis 2016)]]
[[Category:Inneres]]
[[Category:Staatsorganisation und Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 15:12 Uhr

Der Sächsische Landtag soll mittelfristig vom Vollzeit- in ein Teilzeitparlament umgewandelt werden, in dem in erster Linie strategische Entscheidungen getroffen werden. Die detaillierte Umsetzung der politischen Vorgaben ist Aufgabe der Landesverwaltung.



Anmerkung: Dieser Beschluss ist obsolet, da im Rahmen der Debatte zu Beschluss Effizient wie ein Geberland - Landtag verkleinern ab 2014 ein entsprechender Änderungsantrag, der diese Parlamentsform forderte, vom Landeskongress abgelehnt wurde.