Unsere Antwort auf das soziale Pflichtjahr (73. Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Nach der Schulzeit haben Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten, wozu zum Beispiel das Studium, die Lehre oder einer der vielen Freiwilligendienste gehören. Zu diesen Freiwilligendiensten zählen zum Beispiel das freiwillige soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst.

Jeder der an diesen Freiwilligendiensten beteiligt ist, leistet großes für unsere Gesellschaft. Die Teilnehmenden werden in der Regel mit einem Taschengeld bezahlt, wobei eine gesetzliche Obergrenze für die Bezahlung gilt. Im Prinzip müssen sich also die Teilnehmenden zu dieser Zeit den Großteil aus eigener Tasche bezahlen. Jedoch bzw. gerade deshalb entscheiden sich die meisten nicht dazu einen Freiwilligendienst zu machen.

Dieser Zustand ist unhaltbar. Unsere Position dazu ist, dass man keinen Menschen dazu zwingen kann ein Jahr für die Gesellschaft etwas zu machen, stattdessen sollte man Anreize setzen, damit sich mehr Schülerinnen und Schüler nach der Schule so entscheiden.

Daher fordern wir:

  1. ein bundesweites Maßnahmenprogramm, um das freiwillige soziale Jahr, das freiwillige ökologische Jahr und den Bundesfreiwilligendienst attraktiver für junge Menschen zu gestalten. Alle Menschen, die einen oben genannten Freiwilligendienst leisten, sollen
    1. eine kostenlose Nutzung des bundesweiten Nahverkehrs erhalten.
    2. ein Gutschein für ein Interrail-Ticket mit einer Gültigkeitsdauer für zwei Monate im Anschluss an die freiwillige Tätigkeit erhalten.
    3. einen ortsabhängigen monatlichen Zuschuss für eine geeignete Wohnunterkunft von mindestens 200 Euro erhalten.