Verkehrssicherheit statt Abzockerei – Legalisierung von Radarwarngeräten (53. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 18:59 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.