Verkehrssicherheit statt Abzockerei – Legalisierung von Radarwarngeräten (53. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.
[[Category:53. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Verkehrssicherheit]]

Version vom 22. Juni 2015, 10:59 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.