Verkehrssicherheit statt Abzockerei – Legalisierung von Radarwarngeräten (53. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu…“)
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.
Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.
[[Category:53. JuliA-Landeskongress]]
[[Category:Verkehr]]

Aktuelle Version vom 1. Mai 2020, 19:59 Uhr

Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.