Verwaltungsreform Sachsen für Effizienz, Bürgernähe und Leistungsstärke! (33. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die staatlichen und kommunalen Behörden in Sachsen sind für uns Liberale die Dienstleister der Gesellschaft. Bürgernähe und Effizienz sind unabdingbar, um…“)
 
(cat.)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
Eine Verwaltungsreform beginnt mit einer umfassenden Aufgabenkritik: Muss diese Aufgabe überhaupt erfüllt werden? Muss diese Aufgabe durch die öffentliche Hand erledigt werden? Auf welcher niedrigsten staatlichen Ebene kann die Aufgabe erfüllt werden?
Eine Verwaltungsreform beginnt mit einer umfassenden Aufgabenkritik: Muss diese Aufgabe überhaupt erfüllt werden? Muss diese Aufgabe durch die öffentliche Hand erledigt werden? Auf welcher niedrigsten staatlichen Ebene kann die Aufgabe erfüllt werden?


 
Für uns Liberale gilt:<br/>
Für uns Liberale gilt:
 
Aufgaben, die den persönlichen Kontakt mit dem Bürger erfordern sind auf die Gemeinden und Städte zu übertragen. Schon jetzt sind die Wege zu den Sozial- und Straßenverkehrsämtern unzumutbar. Außerdem kann die Bearbeitung von Widersprüchen auf derselben Ebene verbleiben, wo die Ausgangssache behandelt wird. E-Government ist verstärkt zu nutzen, entsprechende bürokratische Hemmnisse sind abzubauen. Für die anderen Aufgaben und Aufgaben von jetzt noch bestehenden Sonderbehörden werden die Landkreise zuständig.
Aufgaben, die den persönlichen Kontakt mit dem Bürger erfordern sind auf die Gemeinden und Städte zu übertragen. Schon jetzt sind die Wege zu den Sozial- und Straßenverkehrsämtern unzumutbar. Außerdem kann die Bearbeitung von Widersprüchen auf derselben Ebene verbleiben, wo die Ausgangssache behandelt wird. E-Government ist verstärkt zu nutzen, entsprechende bürokratische Hemmnisse sind abzubauen. Für die anderen Aufgaben und Aufgaben von jetzt noch bestehenden Sonderbehörden werden die Landkreise zuständig.


Daher:<br/>
Die Regierungspräsidien in Sachsen sind abzuschaffen, die Aufgaben sind zu kommunalisieren, Aufsichtsfunktion sollen abgebaut und ggf. auf die Ministerien übertragen werden. Mit der Aufgabenübertragung hat auch die Zuweisung der entsprechenden Mittel stattzufinden. Aufgabe der Landkreise ist es dann, die übertragenen Aufgaben auch zu erfüllen. Angesichts der jetzigen Strukturen ist dies nicht überall möglich. Für die Erfüllung von Aufgaben mit speziellen Fachkräften können mehrere Landkreise diese Aufgabe auch auf freiwilliger Basis zusammen erfüllen ohne sich zusammenschließen zu müssen. Dabei werden die Landkreise unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit verschiedene Mittel und Wege finden. Bereits jetzt gibt es Überlegungen, bestimmte Aufgaben, die keine Bürgernähe erfordern gegen Entgeldzahlung einen anderen Landkreis zu übertragen. Auch die Schaffung von privaten oder staatlichen Serviceagenturen ist grundsätzlich denkbar. Daher ist für uns Jungliberale die Schaffung von 5 Regionalverwaltungsämtern nicht notwendig. Die 5 schon jetzt bestehenden Planungsregionen sollen lediglich unverbindlich für die Zusammenarbeit der Landkreise auf bestimmten Gebieten maßgebend sein. Hierzu können die entsprechenden Landkreise auch zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, falls dies für die Aufgabenerfüllung notwendig erscheint. In welcher Organisationsform dies geschehen soll, können die betroffenen Landkreise selbst lösen. Für die freiwillige Zusammenarbeit sollen durch das Land entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden. Statt auf Großbehörden setzen wir auf die freiwillige Bereitschaft der jetzigen Landkreise entweder durch freiwillige Zusammenarbeit oder Zusammenschluss, die dann neu entstandenen Aufgaben effizient erfüllen zu können. Hierfür müssen auf Landesebene die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen geschaffen werden. Maßnahmen der Landesregierung, die auf den zwangsweisen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften abzielen lehnen wir in Anbetracht der durch die Kommunen schon bis jetzt erbrachten Leistungen für nicht geboten. Als Jungliberale Aktion Sachsen treten wir außerdem dafür ein, dass die politische Unabhängigkeit des Freistaates Sachsen gegenüber den übrigen Bundesländern gewahrt bleibt. Eine Vereinigung mit Thüringen und Sachsen-Anhalt lehnen wir daher ab!


Daher:
[[Category:33. JuliA-Landeskongress]]
 
[[Category:Inneres]]
Die Regierungspräsidien in Sachsen sind abzuschaffen, die Aufgaben sind zu kommunalisieren, Aufsichtsfunktion sollen abgebaut und ggf. auf die Ministerien übertragen werden. Mit der Aufgabenübertragung hat auch die Zuweisung der entsprechenden Mittel stattzufinden. Aufgabe der Landkreise ist es dann, die übertragenen Aufgaben auch zu erfüllen. Angesichts der jetzigen Strukturen ist dies nicht überall möglich. Für die Erfüllung von Aufgaben mit speziellen Fachkräften können mehrere Landkreise diese Aufgabe auch auf freiwilliger Basis zusammen erfüllen ohne sich zusammenschließen zu müssen. Dabei werden die Landkreise unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit verschiedene Mittel und Wege finden. Bereits jetzt gibt es Überlegungen, bestimmte Aufgaben, die keine Bürgernähe erfordern gegen Entgeldzahlung einen anderen Landkreis zu übertragen. Auch die Schaffung von privaten oder staatlichen Serviceagenturen ist grundsätzlich denkbar. Daher ist für uns Jungliberale die Schaffung von 5 Regionalverwaltungsämtern nicht notwendig. Die 5 schon jetzt bestehenden Planungsregionen sollen lediglich unverbindlich für die Zusammenarbeit der Landkreise auf bestimmten Gebieten maßgebend sein. Hierzu können die entsprechenden Landkreise auch zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, falls dies für die Aufgabenerfüllung notwendig erscheint. In welcher Organisationsform dies geschehen soll, können die betroffenen Landkreise selbst lösen. Für die freiwillige Zusammenarbeit sollen durch das Land entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden. Statt auf Großbehörden setzen wir auf die freiwillige Bereitschaft der jetzigen Landkreise entweder durch freiwillige Zusammenarbeit oder Zusammenschluss, die dann neu entstandenen Aufgaben effizient erfüllen zu können. Hierfür müssen auf Landesebene die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen geschaffen werden. Maßnahmen der Landesregierung, die auf den zwangsweisen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften abzielen lehnen wir in Anbetracht der durch die Kommunen schon bis jetzt erbrachten Leistungen für nicht geboten. Als Jungliberale Aktion Sachsen treten wir außerdem dafür ein, dass die politische Unabhängigkeit des Freistaates Sachsen gegenüber den übrigen Bundesländern gewahrt bleibt. Eine Vereinigung mit Thüringen und Sachsen-Anhalt lehnen wir daher ab!
[[Category:Staatsorganisation und Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 29. April 2020, 10:06 Uhr

Die staatlichen und kommunalen Behörden in Sachsen sind für uns Liberale die Dienstleister der Gesellschaft. Bürgernähe und Effizienz sind unabdingbar, um die eine Verwaltung wirklich Leistungsstark auszugestalten. Nur Schlanke Strukturen lassen mehr Kapazitäten für Investitionen in die eigentlichen Produkte und Leistungen einer Verwaltung frei werden.

Eine Verwaltungsreform beginnt mit einer umfassenden Aufgabenkritik: Muss diese Aufgabe überhaupt erfüllt werden? Muss diese Aufgabe durch die öffentliche Hand erledigt werden? Auf welcher niedrigsten staatlichen Ebene kann die Aufgabe erfüllt werden?

Für uns Liberale gilt:
Aufgaben, die den persönlichen Kontakt mit dem Bürger erfordern sind auf die Gemeinden und Städte zu übertragen. Schon jetzt sind die Wege zu den Sozial- und Straßenverkehrsämtern unzumutbar. Außerdem kann die Bearbeitung von Widersprüchen auf derselben Ebene verbleiben, wo die Ausgangssache behandelt wird. E-Government ist verstärkt zu nutzen, entsprechende bürokratische Hemmnisse sind abzubauen. Für die anderen Aufgaben und Aufgaben von jetzt noch bestehenden Sonderbehörden werden die Landkreise zuständig.

Daher:
Die Regierungspräsidien in Sachsen sind abzuschaffen, die Aufgaben sind zu kommunalisieren, Aufsichtsfunktion sollen abgebaut und ggf. auf die Ministerien übertragen werden. Mit der Aufgabenübertragung hat auch die Zuweisung der entsprechenden Mittel stattzufinden. Aufgabe der Landkreise ist es dann, die übertragenen Aufgaben auch zu erfüllen. Angesichts der jetzigen Strukturen ist dies nicht überall möglich. Für die Erfüllung von Aufgaben mit speziellen Fachkräften können mehrere Landkreise diese Aufgabe auch auf freiwilliger Basis zusammen erfüllen ohne sich zusammenschließen zu müssen. Dabei werden die Landkreise unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit verschiedene Mittel und Wege finden. Bereits jetzt gibt es Überlegungen, bestimmte Aufgaben, die keine Bürgernähe erfordern gegen Entgeldzahlung einen anderen Landkreis zu übertragen. Auch die Schaffung von privaten oder staatlichen Serviceagenturen ist grundsätzlich denkbar. Daher ist für uns Jungliberale die Schaffung von 5 Regionalverwaltungsämtern nicht notwendig. Die 5 schon jetzt bestehenden Planungsregionen sollen lediglich unverbindlich für die Zusammenarbeit der Landkreise auf bestimmten Gebieten maßgebend sein. Hierzu können die entsprechenden Landkreise auch zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, falls dies für die Aufgabenerfüllung notwendig erscheint. In welcher Organisationsform dies geschehen soll, können die betroffenen Landkreise selbst lösen. Für die freiwillige Zusammenarbeit sollen durch das Land entsprechende finanzielle Anreize geschaffen werden. Statt auf Großbehörden setzen wir auf die freiwillige Bereitschaft der jetzigen Landkreise entweder durch freiwillige Zusammenarbeit oder Zusammenschluss, die dann neu entstandenen Aufgaben effizient erfüllen zu können. Hierfür müssen auf Landesebene die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen geschaffen werden. Maßnahmen der Landesregierung, die auf den zwangsweisen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften abzielen lehnen wir in Anbetracht der durch die Kommunen schon bis jetzt erbrachten Leistungen für nicht geboten. Als Jungliberale Aktion Sachsen treten wir außerdem dafür ein, dass die politische Unabhängigkeit des Freistaates Sachsen gegenüber den übrigen Bundesländern gewahrt bleibt. Eine Vereinigung mit Thüringen und Sachsen-Anhalt lehnen wir daher ab!