Wettbewerb an sächsischen Hochschulen fördern – §10 SächsHSG (55. Langeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Version vom 22. Juni 2015, 09:46 Uhr von BenjaminRego (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberale Aktion Sachsen bekennt sich zum Wettbewerb zwischen Hochschulen, auch innerhalb des Freistaates. Wir erhoffen uns hiervon nicht nur eine Verbesserung der wirtschaftlichen, sondern auch der wissenschaftlichen Ergebnisse. Die in Paragraph 10 im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz in der Fassung vom 01.01.2013 getroffenen Regelungen zeigen gute Ansätze, um den Wettbewerb zu fördern und Erfolge zu belohnen, sind aber schließlich nicht konsequent genug. In den Absätzen 2 und 3 bieten sich folgende Änderungen an:

   In § 10 Absatz 2 SächsHSG sind aus der Aufzählung die Punkte 1 und 6 ersatzlos zu streichen.
   In § 10 Absatz 3 SächsHSG ist der Satz 2 ersatzlos zu streichen.