Zukunft der Arbeit (24. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen

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• Betrieb ausgeliehen werden darf, ist von 12 auf 36 Monate zu verlängern.
• Betrieb ausgeliehen werden darf, ist von 12 auf 36 Monate zu verlängern.
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Version vom 22. Juni 2015, 12:13 Uhr

Arbeiten im 21. Jahrhundert Chancen und Perspektiven für junge Arbeitnehmer


Einführung

Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie Globalisierung und technischen Fortschritt einerseits, individuelle Faktoren wie veränderte Lebenseinstellungen andererseits stellen heute das traditionelle Verständnis von Arbeit und Beschäftigung in Frage. Die klassische und klar abgegrenzte Rollenverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwischt durch neue Arbeitsformen zusehends. Neben festen Arbeitsplätzen entwickeln sich projektbezogene Beschäftigungsverhältnisse zu einem neuen Faktor auf dem Arbeitsmarkt. Der Job auf Lebenszeit bei nur einem Arbeitgeber ist passe, Phasen des Arbeitens und Lernens lösen einander ab.


Ausgangssituation

Dramatisch gestiegene Anforderungen an die Flexibilität von Unternehmen und abhängig Beschäftigten treffen auf einen Arbeitsmarkt, der sich durch seine starren Strukturen als nicht anpassungsfähig erweist und demzufolge strukturelle Arbeitslosigkeit geradezu produziert. Die Subventionierung von "überholten" Wirtschaftszweigen (Kohlebergbau, Landwirtschaft) und der fehlende Wille zur Reform der Rahmenbedingungen für Beschäftigung basieren auf einem Verständnis von Arbeit, das seine Ursprünge im industriellen Zeitalter Anfang des 19.Jahrhunderts hat. Der radikale Wandel der Arbeitswelt bringt gerade für junge Arbeitnehmer erhebliche Veränderungen mit sich. Erweiterte Möglichkeiten für Bildung und Jobs im In- und Ausland sowie die Nutzung moderner Kommunikationsmedien eröffnen jungen Leuten neue Chancen für die Verwirklichung eigener Lebensvisionen. Auf der anderen Seite garantieren Beschäftigungsverhältnisse nicht länger den bisherigen Anspruch auf eine soziale Komplettabsicherung. Neue Chancen treffen somit auf höhere Risiken.

Die staatlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts stimmen in Deutschland nicht mehr. Zögerliche Reformen unter der Regierung Kohl und die Verweigerung gegenüber aktuellen Erfordernissen durch die Regierung Schröder haben die Ausgangslage und Beschäftigungsperspektiven für junge Arbeitnehmer in Deutschland erheblich verschlechtert. Daran ändert auch der politische Aktionismus in Form des "100.000 Job-Programms" für Jugendliche nichts.

Grundlegende gesellschaftliche Reformen sind heute gefragt, um zu verhindern, dass gerade junge Arbeitnehmer zu den Verlierern der Globalisierung werden. Trends zur Zukunft der Arbeit

a) Vom Arbeitnehmer zum Projektnehmer

Die Zahl fester Arbeitsverhältnisse geht in Zukunft zurück. In Ergänzung zu klassischen Arbeitsverträgen werden zunehmend Projekt- bzw. Dienstleistungsvertrage abgeschlossen, nach denen Arbeitnehmer für ein bestimmtes Projekt oder eine zeitliche Periode eingestellt werden. Ein Arbeitnehmer arbeitet dann im Rahmen eines Projektes teilweise auch für mehrere Arbeitgeber. Die Unterscheidung, ob ein solcher Arbeitnehmer in die Kategorie Angestellter oder Subunternehmer fällt, wird kaum noch möglich sein. Damit erübrigt sich die Diskussion um jede Form von "Scheinselbständigkeit.

b) Telearbeit

Die Telearbeit führt zur Abkopplung von Arbeitsplatz und Betriebsstätte. Ausgehend von den Erfahrungen in anderen entwickelten Industrieländern wird auch in Deutschland die Anzahl dieser Arbeitsplatze weiter zunehmen. Der Arbeitnehmer arbeitet als Angestellter weitgehend selbstständig, entwickelt sich damit quasi zum externen Dienstleister des Unternehmens. Durch die mögliche Annahme von Aufträgen Dritter kann der Telearbeiter zum selbständigen Dienstleister werden.

c) Mehrfach-Jobs

Die Ausübung eines Jobs wird bei vielen Arbeitnehmern nicht mehr ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Gerade "geringfügig Beschäftigte" üben häufig mehrere Jobs parallel aus. Aus gesamtwirtschaftlichen und individuellen Erwägungen sind diese "Mehrfachbeschäftigungen" sinnvoll und dürfen nicht finanziell bestraft werden.

d) Zeitarbeit

Die Bedeutung der Zeitarbeit wird vor dem Hintergrund einer notwendigen Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zunehmen. Bereits heute werden neben "normalen Tätigkeiten" hochqualifizierte Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit an Unternehmen vermittelt Diese Entwicklung wird sich weiter verstärken.


Forderungen

• Um die Einstellung von jungen Arbeitnehmern zu erleichtern, werden die Tarifpartner aufgefordert, in ihren Flachentarifvertragen generell Einstiegsklauseln für Berufsanfänger vorzusehen. Flachentarifverträge müssen einen höheren betrieblichen Spielraum gewähren und sind langfristig auf die ausschließliche Festlegung von Mindestanforderungen (Lohn, Urlaub) zurückzufahren. Die Allgemeinverbindlichkeit ist aufzuheben.

• Die Beschäftigungsstruktur des öffentlichen Dienstes stellt sich weitgehend "jugendfeindlich" dar. Entlohnung und Aufstiegsmöglichkeiten orientieren sich in erster Linie an Alter und Berufsjahren, nicht an der erbrachten Leistung.

• Das System ist mit Blick auf eine höhere Durchlässigkeit grundsätzlich so zu reformieren, dass junge Arbeitnehmer nicht länger benachteiligt werden.

• Im öffentlichen Dienst ist die Pensionsgrenze bei 65 Jahren generell einzuhalten. Neue Formen der Altersteilzeit sollen einen Anreiz für einen früheren Übergang in die Pensionszeit bilden.

• Hohe Lohnnebenkosten verschlechtern die Chancen des Berufseinstieges für junge Arbeitnehmer. Sie können nicht sicher sein, für ihre gezahlten Beitrage auch die entsprechende Leistung zu erhalten. Tarifmodelle mit unterschiedlicher Risikoabsicherung für Arbeitslosen- und Krankenversicherung sowie die Einführung einer privaten Pflichtrentenversicherung bei gleichzeitiger Absenkung der gesetzlichen Beiträge vermindern die beschäftigungsfeindliche Wirkung der Lohnnebenkosten und stabilisieren das Sozialsystem.

• Für den Niedriglohnbereich wird die Einführung eines "Lohnzuschusses" im Rahmen des Bürgergeld-Systems vorgeschlagen (modifizierter Kombi-Lohn).

• Zeitarbeitsverhältnisse sind grundsätzlich gesellschaftlich aufzuwerten. Sie sind als zusätzliche Möglichkeit zu betrachten, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren.

• Die Kündigungsschutzgrenze für betrieblich bedingte Kündigungen ist auf Unternehmen mit 20 Beschäftigten anzuheben und ist generell zu lockern.

• Bei schlechten Arbeitsmarktchancen im erlernten Beruf ist für arbeitslose Jugendliche eine Umschulung auch dann zu fördern, wenn sie mit der Richtung des bisherigen Berufs nicht übereinstimmt.

• Die maximale Frist, in der ein Arbeitnehmer durch eine Zeitarbeitsfirma an einen

• Betrieb ausgeliehen werden darf, ist von 12 auf 36 Monate zu verlängern.