Abschaffung des Nichtanwendungserlasses (45. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden. | Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden. | ||
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Aktuelle Version vom 27. April 2020, 18:03 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert den Nichtanwendungserlass als Verwaltungsrechtsmittel der Bundesministerien abzuschaffen. Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden.