Abschaffung des Nichtanwendungserlasses (45. JuliA-Landeskongress): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden. | Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden. | ||
[[Category:45. JuliA-Landeskongress]] |
Version vom 22. Juni 2015, 08:20 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert den Nichtanwendungserlass als Verwaltungsrechtsmittel der Bundesministerien abzuschaffen. Der Nichtanwendungserlass unterläuft die rechtsstaatliche Trennung von exekutiver und judikativer Ebene. Es darf nicht sein, dass Bürger trotz Entscheidung eines obersten deutschen Gerichts, unterschiedlich behandelt werden.