Aufhebung Verbot der Verwendung von Vorher-Nachher Fotos in Schönheitschirurgie (Landesvorstand 2018/2019): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegeset…“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 4. August 2018, 14:42 Uhr
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert die Aufhebung des Verbotes von Vorher-Nachher-Fotos in der Schönheitschirurgie (§ 11 Abs. 1 S. 3 Heilmittelwerbegesetz). Für die Darstellung der Fotos ist eine schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich.
Schönheitsoperationen in diesem Sinne sind operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.
Damit einhergehend soll auch der diesbezügliche Ordnungswidrigkeitstatbestand abgeschafft werden.