Den DigitalPakt weiterdenken – mehr Eigeninitiative in der sächsischen digitalen Bildungspolitik (70.JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Wir begrüßen die im Ländervergleich zügige Vergabe der Mittel aus dem Digital- Pakt und dem Sofortausstattungsprogramm zur Ausrüstung der Schulen mit digi- talen Endgeräten in Sachsen. Dennoch fordern wir die Landesregierung zu mehr Eigeninitative für eine zukunftsträchtige Bildung durch Digitalisierung auf. Wir verstehen die Bundesmittel des DigitalPakts als Anstoß und Anreiz, nach Aufbau der Infrastruktur für WLAN, Smartboards und digitale Endgeräte endlich ein lan- deseigenes Konzept vorzulegen (wie es zum Beispiel in Bayern bereits der Fall ist), mit dem gezielt die pädagogische Nutzung der Lernmittel sowie der Aufbau von Lernsoftware unterstützt werden kann. Die Jahrhundertaufgabe digitale Bil- dung darf nicht an politischem Unwillen oder Streitigkeiten um die Finanzierung durch Landesmittel scheitern.

Zu einem sächsischen Digitalisierungskonzept sollte zählen:

- Schaffung einer Nutzerorientierten, leistungsstarken und effizienten Lernplattform. Grundlage hierfür soll des Lastenheft aus dem Antrag modernes sächsisches Bildungsportal vom 69. JuliA-Landeskongress dienen.

- Ausbau der Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Lehrerausbildung.

- Beibehaltung und Intensivierung des in der Corona-Pandemie aufgebauten Weiterbildungsangebots. Die Weiterbildung der Lehrkräfte dient der Steigerung digitaler und medialer Kompetenz für Unterrichtsführung sowie Unterrichtsorganisation.

- Besonderer Fokus auf Schulen bzw. Träger, die keine Mittel aus dem Digital- Pakt erhalten haben bzw. diese nicht beantragten. So muss verhindert werden, dass in der Bereitstellung digitaler Lernmittel keine innersächsischen Lücken ent- stehen.

- Bis ins Jahr 2026 ist jedes Klassenzimmer durch eine Technische Mindestausstattung auszustatten. Hierzu zählen ein zeitgemäße Präsentationstechniken mit Anschlussmöglichkeiten für Endgeräte von Lehrern und Schülern und ein WLAN-Netzwerk.

Die genannten Maßnahmen ließen sich ebenfalls im Rahmen eines weiteren Sofortausstattungsprogrammes oder eines vollwertigen „DigitalPakt II/III“ realisieren,auf die der Freistaat im Bundesrat hinwirken soll. Bund und Land müssen sich stärker an den Folgekosten der Kommunen, wie technische Administration, Austausch und Wartung, beteiligen. Für jeden Euro des Bundes könnte über den Ländereigenanteil hinaus der Betrag der Landesmittel aufgestockt werden.