Investitionsstau beseitigen – Umweltschutz sicherstellen (69. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
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Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, dass Anfechtungsklagen oder Widersprüche gegen Planfeststellungsbeschlüsse, die Projekte des vordringlichen Bedarfs der Bundes- und Landesverkehrswegepläne oder wichtige Investitionsvorhaben betreffen, keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Hierzu sind gemäß §80 Abs.2 Nr. 3 VwGO die Verkehrswegeausbaugesetze des Bundes und der Länder zu ergänzen.

Wird gegen einen Planfeststellungsbeschluss Einspruch oder Anfechtungsklage erhoben, sind die Gegenstände des Einspruchs bzw. der Klage zu untersuchen. Zu prüfen ist insbesondere, ob von einem geplanten Vorhaben:

• weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind

•bereits erfasste Arten, stärker als in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt, betroffen sind

•die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, negative Einflüsse des Projekts auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie geschützte Flächen und Objekte auszugleichen

Die Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses tritt nur dann ein, wenn die für den Beschluss zugrunde gelegte Umweltverträglichkeitsprüfung durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz hervorgerufene, schwerwiegende Mängel aufweist und so nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik entspricht. Andernfalls sollen durch das Gericht oder die zuständige Behörde zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Tier- und Pflanzenarten sowie geschützter Flächen und Objekte angeordnet werden.

Die zugrundeliegenden Rechtsverordnungen, insbes. BNatSchG, VwVfG und VwGO sind entsprechend anzupassen. Zur Vermeidung von Konflikten sollen zukünftig, insbesondere wenn Flächenschutzgebiete von Planungen betroffen sind, bereits im Vorfeld der Planfeststellung

Mediationsverfahren mit Anwohnern und zur Verbandsklage berechtigten Vereinigungen verstärkt zum Einsatz kommen.