Sicherheit im Straßenverkehr (54. JuliA-Landeskongress)

Aus Beschlusssammlung der JuliA Sachsen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Jungliberale Aktion Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Absatz 5 Satz 1 „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.“ wie folgt geändert wird: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kin-der bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.“ Das Haftungsrecht ist entsprechend anzupassen.]