Teilzeitparlament
Version vom 1. Mai 2020, 16:12 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Der Sächsische Landtag soll mittelfristig vom Vollzeit- in ein Teilzeitparlament umgewandelt werden, in dem in erster Linie strategische Entscheidungen getroffen werden. Die detaillierte Umsetzung der politischen Vorgaben ist Aufgabe der Landesverwaltung.
Anmerkung: Dieser Beschluss ist obsolet, da im Rahmen der Debatte zu Beschluss Effizient wie ein Geberland - Landtag verkleinern ab 2014 ein entsprechender Änderungsantrag, der diese Parlamentsform forderte, vom Landeskongress abgelehnt wurde.